Rund 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin veröffentlichen wir den sog. "Auktionskatalog". Dort sind alle Gegenstände die am Termin unter den Hammer kommen mit einer Positionsnnummer, kurzen aber aussagekräftigen Beschreibung dem dem "Katalogpreis" aufgelistet. Der Katalogpreis oder auch Aufrufpreis ist der Startpreis mit dem die Versteigerung beginnt. Sie finden im Katalog auch die aktuellen Versteigerungsbedingungen und weitere Informationen.
Am Versteigerungstag haben Sie vor Beginn mindestens 2 Stunden Zeit um die Auktionsgüter zu besichtigen und sich über deren Zustand zu informieren. Nutzen Sie diese Zeit ausgiebig. Alle Stücke werden in dem Zustand versteigert "wie sie sich im Moment des Zuschlages befinden und vom Käufer besichtigt wurden". Spätere Reklamationen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei umfangreichen Auktionen kann die Besichtigung ggf. schon einen oder mehrere Tage vorher stattfinden. Die genauen Zeiten finden Sie im Auktionskatalog.
Möchten Sie auf eine oder mehrere Positionen mitbieten, so müssen Sie sich vor Beginn der Versteigerung kurz registrieren. Gegen Angabe von Name und Anschrift erhalten Sie eine Bieternummer. Die Registrierung ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Wenn Sie später etwas ersteigern benötigen wie Ihre Daten zur Abwicklung. Geben Sie kein Gebot ab, werden die persönlichen Daten umgehend vernichtet.
Die Auktionsgüter werden vomVersteigerer aufgerufen. Zur Abgabe eines Gebotes zeigen Sie einfach Ihre Bieternummer gut sichtbar. Sind mehrere Interessenten "im Rennen" steigen die Gebote automatisch weiter solange sie die Nummer zeigen und werden vom Versteigerer jeweils angesagt. Möchten Sie "aussteigen" nehmen Sie die Nummer wieder nach unten.
Gibt niemand ein weiteres Gebot ab, wiederholt der Versteigerer 3 x das aktuelle Höchstgebot (zum ersten, zum zweiten und zum dritten) und erteilt mit dem berühmten Hammerschlag den Zuschlag. Dieser Zuschlag ist verbindlich! Auf den Zuschlagspreis wird ein sog. "Aufgeld" berechnet. Wie hoch dieses ist können Sie dem Auktionskatalog sowie dem Aushang vor Ort entnehmen. Das Aufgeld ist als Versteigerungsgebühr zu sehen und deckt die Kosten der Veranstaltung. Üblicherweise tritt der Höchstbieter direkt nach dem Zuschlag nach vorne und zahlt den Kaufpreis zzgl. Aufgeld an den Versteigerer. Je nach Menge der zu versteigernden Positionen kann das aber ggf. auch gesammelt am Ende der Veranstaltung passieren. Wie der genaue Ablauf ist, erläutert der Versteigerer vor Beginn der Veranstaltung.
Die ersteigerten Gegenstände müssen auf jeden Fall sofort bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass bei unseren Versteigerungen keine Kartenzahlung vor Ort möglich ist. Für Beträge bis € 2.500,- akzeptieren wir ausschliesslich Barzahlung. Für höhere Summen ist entweder eine Online-Echtzeitüberweisung möglich. (Die dafür nötige Technik ,z.B. Tablet mit Internetzugang hat der Käufer jedoch selbst bereitzustellen und mitzubringen). Oder Sie lassen sich von Ihrer Bank einen bestätigten Scheck (auch LZB-Scheck genannt) aushändigen, mit dem Sie dann vor Ort bezahlen können. Normale Verrechnungsschecks dürfen wir leider nicht akzeptieren, da wir für den Verkäufer treuhänderisch tätig sind und die zuverlässige Zahlung garantieren müssen.
Wenn Sie an der Versteigerung nicht persönlich teilnehmen können, gibt es auch die Möglichkeit ein sog. "Vorgebot" schon vor dem Versteigerungstermin schriftlich bei uns einzureichen. Bitte nutzen Sie dazu unser Formular und beachten Sie dass das Gebot mind. 1 Werktag vor der Auktion schriftlich (per Post oder Fax - nicht per eMail) bei uns eingegangen sein muss. Auf dem Gebotsschein tragen Sie jeweils Ihr Höchstgebot ein, also bis zu welchem Betrag Sie für die jeweilige Position maximal mitbieten möchten. Der Auktionator berücksichtigt dieses dann treuhänderisch für Sie. Ist ein Gegenstand z.B. mit einem Katalogpreis von € 1.000,- angesetzt und niemand sonst bietet, erhalten Sie den Zuschlag für € 1.000,- - auch wenn Ihr Höchstgebot € 1.500,- war.
Nach der Bezahlung können Sie Ihre Neuerwerbung direkt mitnehmen. Für große und sperrige Gegenstände oder Objekte die erst noch demontiert werden müssen gibt es einen definierten Abholtermin einige Tage später. Grundsätzlich sind Sie als Käufer für die Demontage und den Abtransport der ersteigerten Objekte selbst verantwortlich. Auf Anfrage und gegen separaten Auftrag organisieren oder vermitteln wir Ihnen aber gerne auch die Demontage und den Transport duch eine Fachfirma.